KYC-Richtlinie (Know Your Customer)

Zuletzt aktualisiert: 22. Juni 2026
1. ZWECK

1.1. Diese KYC-Richtlinie beschreibt die Verfahren zur Benutzerregistrierung, Identitätsprüfung, Altersverifizierung, Kontoverwaltung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) für alle Kunden des Unternehmens.

1.2. Die Richtlinie dient der Einhaltung der geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen.

2. EINGESCHRÄNKTE / VERBOTENE GERICHTSBARKEITEN

2.1. Das Unternehmen akzeptiert keine Registrierungen und erlaubt keine Teilnahme von Personen, die sich in Gerichtsbarkeiten befinden, in denen Online-Glücksspiel gesetzlich verboten oder eingeschränkt ist.

2.2. Das Unternehmen führt eine Liste solcher Gerichtsbarkeiten und sperrt den Zugriff aus diesen Regionen.

2.3. Kunden sind verpflichtet, während der Registrierung ihr Wohnsitzland anzugeben. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit einen Nachweis über den Aufenthaltsort anzufordern.

2.4. Konten, bei denen ein Verstoß gegen diese Anforderung festgestellt wird, werden geschlossen und sämtliche damit verbundenen Guthaben können eingezogen werden.

3. IDENTIFIZIERUNG UND VERIFIZIERUNG DES KUNDEN

3.1. Um sich als Spieler zu registrieren, muss eine Person:

  • Die Registrierung persönlich durchführen und einen Registrierungsantrag einreichen.
  • Folgende Informationen bereitstellen:
  • Geburtsdatum sowie einen gültigen Identitätsnachweis, der bestätigt, dass die Person mindestens achtzehn (18) Jahre alt oder in ihrer Gerichtsbarkeit volljährig ist.
  • Eine Kopie eines gültigen Reisepasses oder eines anderen amtlichen Ausweisdokuments.
  • Einen Wohnsitznachweis (z. B. Versorgungsrechnung oder Kontoauszug).
  • Vor- und Nachname.
  • Vollständige Wohnanschrift.
  • Gültige E-Mail-Adresse.

3.2. Das Unternehmen kann zusätzliche Unterlagen anfordern und weitere Prüfungen durchführen, um die bereitgestellten Informationen zu verifizieren.

3.3. Konten können bis zum Eingang zufriedenstellender Informationen gesperrt werden.

4. ERWEITERTE SORGFALTSPFLICHT (ENHANCED DUE DILIGENCE – EDD) FÜR HOCHRISIKOKUNDEN

4.1. Das Unternehmen wendet Maßnahmen der erweiterten Sorgfaltspflicht in folgenden Fällen an:

  • Kunden, die anhand von Risikobewertungskriterien (z. B. Herkunftsland, Transaktionsmuster oder Beruf) als Hochrisikokunden eingestuft werden.
  • Kunden, die hohe oder ungewöhnliche Transaktionen durchführen.
  • Kunden mit komplexen Eigentümerstrukturen.

4.2. Zu den Maßnahmen der erweiterten Sorgfaltspflicht gehören unter anderem:

  • Anforderung zusätzlicher Identitätsdokumente.
  • Überprüfung der Herkunft der Gelder und/oder des Vermögens.
  • Durchführung von Negativmedien- und Sanktionsprüfungen.
  • Laufende Überwachung der Kontoaktivitäten.
5. POLITISCH EXPONIERTE PERSONEN (PEPs)

5.1. Das Unternehmen identifiziert politisch exponierte Personen (PEPs), deren Familienangehörige sowie ihnen nahestehende Personen und unterzieht sie einer verstärkten Prüfung.

5.2. Für PEPs gelten Maßnahmen der erweiterten Sorgfaltspflicht, darunter:

  • Erweiterte Identitätsprüfung.
  • Ausführliche Überprüfung der Herkunft der Gelder und des Vermögens.
  • Genehmigung durch die Geschäftsleitung vor Aufnahme oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung.
6. GROSSE ODER UNGEWÖHNLICHE TRANSAKTIONEN

6.1. Das Unternehmen überwacht alle Transaktionen hinsichtlich ihres Umfangs, ihrer Häufigkeit und ihres Musters.

6.2. Große oder ungewöhnliche Transaktionen werden überprüft und können Maßnahmen der erweiterten Sorgfaltspflicht auslösen.

6.3. Beispiele hierfür sind:

  • Einzelne oder kumulierte Transaktionen, die einen festgelegten Schwellenwert überschreiten.
  • Transaktionen, die nicht mit dem bekannten Kundenprofil übereinstimmen.
  • Schnelle Ein- und Auszahlungen von Geldern über das Konto.

6.4. Solche Transaktionen können, soweit gesetzlich vorgeschrieben, den zuständigen Behörden gemeldet werden.

7. ÜBERPRÜFUNG DER HERKUNFT DER GELDER UND DES VERMÖGENS

7.1. Soweit erforderlich, fordert das Unternehmen Informationen und entsprechende Nachweise an, um die Herkunft der Gelder und/oder des Vermögens zu überprüfen, insbesondere bei Hochrisikokunden, politisch exponierten Personen (PEPs) oder im Zusammenhang mit großen oder ungewöhnlichen Transaktionen.

7.2. Als geeignete Nachweise gelten unter anderem Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Unterlagen über Unternehmensbeteiligungen oder andere vom Unternehmen als angemessen erachtete Nachweise.

8. ALTERSVERIFIZIERUNG UND KONTOVERWALTUNG

8.1. Das Unternehmen wird Konten sperren, wenn nicht überprüft werden kann, dass der Kunde das erforderliche Mindestalter erreicht hat.

8.2. Wird festgestellt, dass ein Kunde minderjährig ist, wird das Konto geschlossen, sämtliche Transaktionen werden annulliert und die Gelder gemäß den geltenden Richtlinien zurückerstattet.

8.3. Alle Gewinne, die während der Minderjährigkeit erzielt wurden, werden eingezogen.

9. FALSCHE ODER IRREFÜHRENDE ANGABEN

9.1. Stellt sich heraus, dass die von einem Kunden bereitgestellten Informationen falsch, unvollständig, ungenau oder irreführend sind, kann das Unternehmen das Konto unverzüglich schließen, sämtliche Guthaben einziehen und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

10. FRISTEN FÜR DIE PRÜFUNG VON DOKUMENTEN

10.1. KYC-Dokumente werden innerhalb von dreißig (30) Arbeitstagen ab dem Datum geprüft, an dem alle angeforderten Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

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